Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb Rückblende 2020
Einsehbar auf dem Wettbewerbsportal (offen vom 1.11. – 30.11. 2020, 12 Uhr) und auf Nachfrage erhältlich
1.
Die Rückblende ist der jährlich vergebene deutsche Preis für politische Fotografie mit dem Karikaturenpreis der deutschen Zeitungen. Sie ist der höchstdotierte gemeinsame Preis für die besten Fotos und Karikaturen zum politischen und gesellschaftlichen Leben des zurückliegenden Jahres in Deutschland. Zum Wettbewerb findet eine Tournee öffentlicher Ausstellungen mit einer Auswahl der eingereichten Werke statt.
Veranstalter sind die Landesvertretung Rheinland-Pfalz und für die Karikaturen der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV) – sie schreiben den Wettbewerb gemeinsam aus.
Partner sind die Bundespressekonferenz e.V. und die Leica Camera AG. Weiterer Preisstifter ist die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (Zirp).
Als Medienpartner unterstützen der Tagesspiegel, der Bonner General-Anzeiger, der Trierische Volksfreund, die Rhein-Zeitung, die Rheinpfalz und die Funke Mediengruppe die Rückblende.
Ausstellungspartner sind das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn, das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig, der Südwestrundfunk in Mainz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße, die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel und der Kulturort Depot in Dortmund.
2.
Teilnehmen können nur
• BerufsfotografInnen (Zeitungen und Zeitschriften) mit 2 bis 4 Fotografien
sowie einer Serie mit 4 bis maximal 6 Einzelbildern
• und KarikaturistInnen der politischen Tages-, Wochen- und Sonntagspresse
(keine Magazine oder Zeitschriften) mit 4 bis 6 Karikaturen.
Alle eingereichten Arbeiten müssen aus der Zeit 30. November 2019 bis 30. November 2020 stammen.
Für die Foto-Serien gilt eine Teilnahmebeschränkung auf 50 Serien, es gilt „first come, first serve“. Wenn diese Zahl erreicht ist, ist dieser Wettbewerbsteil geschlossen.
Die eingereichten Karikaturen müssen in einer Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung erschienen sein. Zeitschriften und Anzeigenblätter können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die Fotografien gilt, dass Bildinhalte weder hinzugefügt, noch verändert, noch gelöscht worden sein dürfen. Technische Bearbeitungen dürfen den Charakter des Bildes nicht berühren.
Die Jury kann die Ursprungsdatei einer Fotografie zur Prüfung anfordern.
In Ausnahmefällen sind Kombinationen mehrerer Fotos, die zu einem Bild zusammengesetzt werden (Bildkombos) erlaubt.
3.
Bewerbungsschluss ist Montag, 30. November 2020, 12:00 Uhr.
4.
Die Bewerbungen erfolgen nur über das Online-Portal www.rueckblende.rlp.de
5.
Die Jury der Rückblende besteht aus Mitgliedern aus den Bereichen Fotojournalismus, Zeitungswesen, Politik und Fotografie. Sie trifft sich einmalig nach Bewerbungsschluss und entscheidet mit Mehrheit. Den Jurymitgliedern sind die Namen der EinsenderInnen vorab nicht bekannt. Sie wählen die PreisträgerInnen und die Fotos und Karikaturen zur Ausstellung aus.
Alle eingesandten Werke werden über Großbildschirme vorgestellt.
Zur Jury gehören: Anja Bleyl (Funke Mediengruppe), Michael Ebert (DGPh), Mathis Feldhoff (Bundespressekonferenz), Peer Grimm (Managing Editor Foto dpa), Rolf Henn (Karikaturen-Preisträgerin der Rückblende 2019), Marcel Kusch (1. Preis Fotografie Rückblende 2019), Christine Kohl-Langer (für den BDZV), Ingrid Müller (Der Tagesspiegel), Ulrich Op de Hipt (Karikaturengalerie im Haus der Geschichte), Staatssekretärin Heike Raab (Jury-Vorsitzende), Karin Rehn-Kaufmann (Leica Camera AG), Reiner Steußloff (Freelens).
6.
Die Preise der Rückblende 2020 werden am Montag, 25. Januar 2021 an die persönlich anwesenden PreisträgerInnen in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin überreicht und zuvor nicht bekannt gegeben. Zur Preisverleihung werden alle TeilnehmerInnen mit Begleitung eingeladen. Auch zur Finissage in Berlin am 17. Februar 2021 werden alle TeilnehmerInnen mit Begleitung eingeladen. Hierzu können die WettbewerbsteilnehmerInnen weitere vier Gäste benennen. Bei der Finissage wird ein „Publikumspreis“ verliehen. Die AusstellungsbesucherInnen haben zuvor ihre FavoritInnen in den Kategorien Foto und Karikatur gewählt.
7.
Die Ausstellung Rückblende 2020 wird gezeigt in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin, im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn, in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße, im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig, in der Rheinland-Pfalz-Vertretung in Brüssel, in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz, im Landesfunkhaus Mainz des SWR und im Kulturort Depot in Dortmund.
8.
Ausgewählte Arbeiten werden im Katalog „Rückblende 2019“ veröffentlicht. Alle eingereichten Arbeiten werden im Internet unter www.rueckblende.rlp.de gezeigt. Die Bilddateien und die Fotoabzüge der Rückblende-Ausstellung werden nach Ende der Tournee an die Landessammlung zur Geschichte der Fotografie in Rheinland-Pfalz im Landesmuseum Koblenz übergeben. Das Landesmuseum ist berechtigt, aus den jährlichen Rückblende-Ausstellungen neue thematische Ausstellungen zusammenzustellen und nach Information der Urheber in seinen Räumen zu zeigen.
9.
Alle TeilnehmerInnen übertragen mit der Teilnahme am Wettbewerb unentgeltlich die für die in diesen Wettbewerbsbedingungen vorgesehenen Nutzungen notwendigen Nutzungsrechte an den eingereichten Werken zeitlich unbegrenzt an die Veranstalter bzw. das Landesmuseum Koblenz. Die Veranstalter werden darüber hinaus von jeder/m Teilnehmer/in durch die Teilnahme am Wettbewerb ausdrücklich ermächtigt, die entsprechenden Nutzungsrechte an die Partner, Medienpartner und Ausstellungspartner zu übertragen, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs und die in diesen Wettbewerbsbedingungen vorgesehenen Nutzungen erforderlich ist. Jede/r Teilnehmer/in erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Veranstalter, Partner, Medienpartner und Ausstellungspartner die eingereichten Fotos und Karikaturen zum Zweck der öffentlichen Werbung für die Rückblende 2020 veröffentlichen dürfen.
Sämtliche in diesen Wettbewerbsbedingungen vorgesehenen Nutzungen der eingereichten Werke, einschließlich der Veröffentlichung zum Zweck der Werbung für die Rückblende 2020, erfolgen honorarfrei.
10.
Die GewinnerInnen der Foto- und Karikaturenpreise erklären sich über Ziffer 9 hinaus damit einverstanden, dass die Veranstalter zur öffentlichen Werbung für die Ausstellung die prämierten Motive den Medien zur einmaligen honorarfreien Veröffentlichung zur Verfügung stellen dürfen.
11.
Bei der Speicherung und weiteren Bearbeitung der Bilddateien und der Account-Informationen der TeilnehmerInnen werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Auf die beigefügte Information nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO wird Bezug genommen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die eingereichten Dateien sowie die Anmeldedaten der TeilnehmerInnen bis zur Beendigung des Wettbewerbs auf einem Server eines EDV-Subdienstleisters zwischengespeichert werden. Jede/r Teilnehmer/in stimmt mit der Teilnahme am Wettbewerb dieser Zwischenspeicherung zu.